Einen guten Überblick über rechtliche Hinweise zum Sabbatjahr bietet diese Seite: http://www.sabbatjahr.org (öffnet neues Fenster).
Laut § 8 a der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten kann der Bewilligungszeitraum mindestens ein Jahr und darf höchstens 7 Jahre betragen. Der Bewilligungszeitraum muss spätestens mit der Vollendung des 59. Lebensjahres enden. Das Freijahr beträgt mindestens 6, maximal 12 Monate und darf frühestens in der Mitte des Bewilligungszeitraums liegen. Dienstliche Belange dürfen dem Sabbatjahr nicht entgegen stehen. Der Antrag muss auf dem Dienstweg mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Siehe auch: http://kragl.de/Sabbatjahr.pdf (PDF, öffnet neues Fenster).
Für meinen Fall gilt:
- Bewilligungszeitraum = 6 Jahre
- Beginn des Bewilligungszeitraums = 1. August 2010
- Antragstellung = 31. Januar 2010
- Beginn des Freijahrs = 1. August 2013
- Ende des Freijahrs = 31. Juli 2014
- Ende des Bewilligungszeitraums = 31. Juli 2016